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Kostenübersicht nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seit 01.07.2004:

 

  • Grundlage der Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnis mit zugehörigem Vergütungsverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung. Je nach Art der Tätigkeit bewegt sich die entsprechende Honorierung in einem Gebührenrahmen zwischen Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr.
     
  • Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach der Schwierigkeit, dem zeitlichen Aufwand und der rechtlichen Bedeutung des Falles.
     
  • Für den Einzelfall sind individuelle Honorarvereinbarungen möglich.